Abrechnung von Betreuungskosten und Kosten für das Mittagessen für bedürftige Kinder

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle Familien, die folgende Sozialleistungen erhalten, können die Betreuungskosten sowie die Kosten für das Mittagessen vom Landkreis übernommen bekommen

  • Grundsicherung nach dem SGB II
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Kindergeldzuschlag nach§ 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld.

Voraussetzung ist, dass die soziale Benachteiligung durch Vorlage eines aktuellen Bescheides nachgewiesen werden muss. Die Entgegennahme und Prüfung der Bescheide findet in der Schule im Sekretariat statt.
Sie können gerne mit Frau Bolz einen Termin per E-Mail oder Telefonat ausmachen.

Frau Bolz wird dann die Berechtigten in eine vom Landkreis vorgegebene Liste eintragen und diese monatlich an die Kreisverwaltung zur Abrechnung weiterleiten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ute Wagner-Scheel
Schulleiterin